Kategorie: Aktuelles
Achtung Wespen?
In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anrufe wegen Wespennestern. Viele Menschen empfinden diese als störend und rufen die Feuerwehr.
Grundsätzlich sind die Feuerwehren für das Entfernen von Wespennestern nicht zuständig.
Einige Wespenarten stehen unter Naturschutz. Die Feuerwehr hat im Regelfall nicht den Sachverstand zu entscheiden, ob in der konkreten Situation eine gefährdete Art vorliegt oder nicht. Anzurufen ist daher regelmäßig ein professioneller Schädlingsbekämpfer. Dieser kann sagen, auf welche Art das jeweilige Nest zu bekämpfen ist und ob die Umsiedlung einer gefährdeten Art einzuleiten ist.
Nur im Ausnahmefall ist ein Einsatz der Feuerwehr möglich: wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben oder die öffentliche Sicherheit besteht.
Denn auch hier gilt: die Feuerwehr ist kein Dienstleister für alles Mögliche, sondern zuständig für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr. Gemeint ist eine konkrete Gefahr, keine abstrakte.
Deshalb: Falls Sie ein Wespennest in Ihrem Heim oder Garten bemerken und dies als störend empfinden; rufen Sie einen Schädlingsbekämpfer, nicht die Feuerwehr.
(tv)